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Veranstaltungen (4)
- Fortbildung: „Wie geht man mit Hochstrittigkeitsfällen um & wann handelt es sich um einen ombudschaftlichen Fall?“21. Mai 2026 | 09:00Hans-Böckler-Allee 20, 30173 Hannover, DeutschlandTickets: 0,00 €
- „Wie geht man mit Hochstrittigkeitsfällen um & wann handelt es sich um einen ombudschaftlichen Fall?“21. Mai 2026 | 09:00Hans-Böckler-Allee 20, 30173 Hannover, Deutschland
- Klausurtagung des niedersächsischen Netzwerkes der Ombudschaft9. Juni 2026 | 09:00Hans-Böckler-Allee 20, 30173 Hannover, Deutschland
Blogbeiträge (3)
- Wichtige Informationen für alle Ratsuchenden im Versorgungsbereich Nord-Ost-Niedersachsen:
Im Versorgungsbereich hat der bisherige Träger Caritasverband Bremen Nord, Osterholz, Cuxhaven die Trägerschaft der Ombudsstelle zum 31.03.2026 abgegeben. Für die Nachfolge hat der Verein Ombudschaft Nord-West Niedersachsen e.V. nach einem Auswahlverfahren den Zuschlag für die Übernahme der Trägerschaft der bislang in Osterholz ansässigen Ombudsstelle erhalten. Leider ließ sich ein nahtloser Übergang der Ombudsstelle nicht realisieren, sodass für den Bereich Nord-Ost-Niedersachsen aktuell keine Ombudsstelle zur Verfügung steht. Da die übrigen Ombudsstellen derzeit ausgelastet sind, ist eine kurzfristige Bearbeitung Ihrer Beratungsanfrage momentan nicht möglich. Der Verein Ombudschaft Nord-West Niedersachsen arbeitet mit Hochdruck daran, diese äußerst missliche Situation schnellstmöglich zu beenden. Derzeit kann seitens des Trägers kein Termin für eine Wiedereröffnung benannt werden. Bis dahin senden Sie uns trotzdem gern Ihre Anfrage per eMail oder telefonisch. Ihre Anfragen werden an den Träger weitergeleitet. Der Verein Ombudschaft Nord-West Niedersachsen meldet sich bei Ihnen zurück, auch wenn es zu Verzögerungen kommt. Ihr BERNI-Team.
- Evaluation der niedersächsischen Ombudsstelle
die in § 16 g AG SGB VIII verankerte niedersächsische Ombudsstruktur ist seit über einem Jahr in der praktischen Umsetzung und wird evaluiert. Die Evaluation für den Zeitraum vom 1. Mai 2024 - 30. April 2025 hat gezeigt, dass Om- budschaft schon im ersten Jahr in der flächendeckenden Umsetzung in Niedersachsen an- gekommen ist. So gab es bereits Inanspruchnahmen ombudschaftlicher Beratung in allen Landkreisen und kreisfreien Städten in Niedersachsen. Grundsätzlich zielt die Evaluation auf die Frage ab, ob Anzahl und Ausstattung der geför- derten Ombudsstellen bedarfsgerecht sind. Außerdem sind Fragen der Qualität ombud- schaftlicher Beratung relevant. Um Einschätzungen aus der Perspektive von Trägern der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe gewinnen zu können, bin ich auf Ihre Unterstützung angewiesen. Deshalb möchte ich von Ihnen erfahren, wie Sie das Thema Ombudschaft einschätzen, wie Sie die Arbeit der niedersächsischen Ombudsstellen erleben und bewerten und was Ihnen hin- sichtlich der Weiterentwicklung von Ombudschaft wichtig ist. Zielgruppe der Befragung sind Leitungskräfte von Trägern der öffentlichen und freien Kin- der- und Jugendhilfe in Niedersachsen sowie all diejenigen Fachkräfte in Ihrer Institu- tion, die bereits fallbezogene Kontakte zu niedersächsischen Ombudsstellen hatten. Hier geht es zur Befragung: Für Leitungskräfte : https://www.befragung-ombudschaft-ni-leitung.de/ Für Fachkräfte , die fallbezogen Kontakt zu einer Ombudsstelle hatten: https://www.befragung-ombudschaft-ni-fall.de/ Die Beantwortung des Fragebogens dauert etwa 10-15 Minuten. Sie haben die Möglichkeit, bis zum 26.01.2026 an der Umfrage teilzunehmen. Die Befragung findet im Rahmen der Evaluation durch das Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz (ism gGmbH) und somit im Auftrag des niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung statt. Die Ergebnisse werden in zusammengefasster Form in einem Bericht veröffentlicht. Es erfolgt keine institutionenbe-zogene Auswertung. Hier können Sie das Originalschreiben des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung einsehen.
- Abschaffung des Kostenbeitrags für junge Menschen in stationären Hilfen - Gesetz und Praxis
Seit dem 1.1.2023 gelten die neuen Regelungen zu den Kostenbeiträgen für junge Menschen in stationären Hilfen. Die Abschaffung der Kostenbeiträge ist sehr viel weiter erfolgt als nur für die bisherigen max. 25% aus Einkommen. Es sind auch bestimmte Leistungen betroffen, die bisher vielfach als "zweckgleiche Leistungen" vollständig eingezogen wurden. Einige Jugendämter haben bereits von sich aus reagiert. Es empfiehlt sich aber im Einzelfall die Gesetzesänderung selbst nachzulesen. Hier finden Sie dazu eine übersichtliche Gegenüberstellung des DIJuF des alten Gesetzestextes mit der neuen Fassung. Wie läuft es in der Praxis? Wer gedacht hat, dass das leidige Thema Kostenbeiträge von jungen Menschen in der stationären Jugendhilfe mit seiner Abschaffung zum 1.1.2023 nun beendet ist, hat sich getäuscht. Einige Jugendämter suchen kreativ Wege an das Geld der jungen Menschen zu kommen. So erklären manche Jugendämter fälschlicher Weise Zahlungen im Rahmen eines freiwilligen sozialen Jahres zu „zweckgleichen Leistungen“. Oder es wird entgegen der Rechtslage behauptet, dass aufgrund des Einkommens das seit 1.1.2023 dem jungen Menschen vollständig belassen werden muss, kein Anspruch mehr auf Taschengeld bestehe. Die Summen, die dabei eingezogen werden können sind für den Kommunalhaushalt unerheblich. Sie stehen in keinem Verhältnis zu dem Schaden der für eine gelingende Jugendhilfe, das Vertrauen und auch das Selbstwertgefühl der jungen Menschen angerichtet werden kann. Sollte es Probleme hinsichtlich der Heranziehung zu den Kosten geben, sind wir gerne bereit zu beraten und zu unterstützen. Zu diesem Thema hat das DIJuF am 20.02.2023 ein informatives Rechtsgutachten veröffentlicht, dem Sie auch die Notwendigen Informationen entnehmen können. Zum Rechtsgutachten
Andere Seiten (13)
- Stellenanzeigen | BerNi
Stellenanzeigen Hier finden Sie alle aktuelle Stellenausschreibungen des niedersächsischen Netzwerkes. Verden/Heidekreis/Celle sozialpädagogische Fachkräfte in Voll- oder Teilzeit zur Besetzung einer Ombusstelle zum 1. Mai 2026 gesucht Zur Anzeige SERVICES INDUSTRIAL Contact Us SERVICES RESIDENTIAL Contact Us
- Verein | BerNi
Die Beratungs- und Ombudsstelle für Kinder- und Jugendhilfe e.V. (BerNi) wurde im August 2011 gegründet. BerNi setzt sich seither für eine offensive, bedarfsgerechte und insbesondere gesetzmäßige Kinder- und Jugendhilfe in Niedersachsen ein und ist ordentliches Mitglied im Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe e. V. Gemeinsam für eine starke Kinder- und Jugendhilfe in Niedersachsen Die Beratungs- und Ombudsstelle für Kinder- und Jugendhilfe e. V. (BerNi) wurde im August 2011 mit dem Ziel gegründet, Kinder, Jugendliche und Familien dabei zu unterstützen, ihre Rechte in der Jugendhilfe selbstbewusst wahrzunehmen. Seitdem setzt sich der Verein für eine offensive, bedarfsgerechte und gesetzmäßige Kinder- und Jugendhilfe ein, die getragen vom Gedanken der Unabhängigkeit und der Beteiligung aller die Jugendhilfe menschlich und gerecht gestalten will. BERNI ist ordnungsgemäßes Mitglied im Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe e. V. und steht damit in einem deutschlandweiten Austausch über Standards, Qualität und Weiterentwicklung der Ombudschaft. Diese Vernetzung garantiert, dass auch in Niedersachsen Kinder und junge Menschen Zugang zu unabhängiger Beratung, Unterstützung und Vermittlung bekommen. 2017 erkannte das Niedersächsische Landesjugendamt BerNi als freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe an, was ein wichtiger Schritt hin zur institutionellen Verankerung und fachlicher Anerkennung darstellt. Seit August 2023 nimmt der Verein zudem die Aufgaben der überregionalen Ombudsstelle in Niedersachsen wahr. Damit trägt BerNi entscheidend zur Umsetzung des neuen § 9a SGB VIII bei, durch den Ombudschaft erstmals bundesgesetzlich festgeschrieben wurde. Von Beginn an arbeitet der Verein unabhängig von den Interessen öffentlicher und freier Träger, um eine neutrale, vertrauensvolle Beratung sicherzustellen. Diese Unabhängigkeit ist kein formaler Anspruch, sondern gelebte Haltung. Sie bedeutet vor allem, im Sinne der Kinder, Jugendlichen und Familien zu handeln – frei von institutionellen oder wirtschaftlichen Zwängen. Um diese Unabhängigkeit dauerhaft zu sichern, unterscheidet BerNi in seiner Struktur zwei Arten der Mitgliedschaft: Stimmberechtigte Mitglieder können ausschließlich natürliche Personen werden – Menschen, die BerNi aktiv mitgestalten und die Vereinsziele ideell und fachlich unterstützen möchten. Juristische Personen, wie etwa Träger der Jugendhilfe oder Organisationen, die selbst Hilfen anbieten, können Fördermitglieder werden. Sie unterstützen den Verein finanziell und ideell, ohne Stimmrecht in Vereinsfragen zu haben. Jedes Mitglied – ob als Einzelperson oder Institution – trägt dazu bei, dass BerNi als unabhängige Stimme in der Kinder- und Jugendhilfe wirken kann: als Ort des Zuhörens, der Orientierung und der Vermittlung. Wenn Sie sich mit den Zielen von BerNi identifizieren und zur Stärkung der Ombudschaft in Niedersachsen beitragen möchten, sind Sie herzlich eingeladen, Teil unseres Vereins zu werden. Ihre Mitgliedschaft hilft, die Qualität der Beratung zu sichern, die öffentliche Wahrnehmung von Kinderrechten zu stärken und die Ombudschaft weiter auszubauen. Werden Sie Teil dieses Engagements – für eine starke, gerechte und unabhängige Kinder- und Jugendhilfe. !Das Beitrittsformular können Sie hier herunterladen, um Mitglied oder Fördermitglied zu werden! Beitrittsformular natürliche Person Beitrittsformular juristische Person Der Vorstand Der Vorstand Jürgen Wittkötter Sozialarbeiter, Dipl. Sozialpädagoge (verrentet) Seit 2008 für die Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe aktiv Susanne Harneid Dipl. Verwaltungswirtin, Dipl. Sozialarbeiterin, Verfahrensbeiständin Ralph Hartung Dipl. Sozialarbeiter, Dipl. Sozialpädagoge seit seinem Ruhestand: freiberuflicher Berater für Jugendhilfeeinrichtungen
- BERNI - überregionale Ombudsstelle Kinder- & Jugendhilfe Niedersachsen | Kinder-&Jugendhilfe | Niedersachsen, Germany
Niedersachsen verfügt über ein weites Netz an Beratungsstellen. Wir helfen Ihnen dabei, die richtige Anlaufstelle in Ihrer Nähe zu finden, um schnelle und kompetente Unterstützung zu erhalten. Wir als überregionale Ombudsstelle BERNI tragen zur qualitativen, einheitlichen und flächendeckenden ombudschaftlichen Beratung in Niedersachsen bei, indem wir unter Beteiligung der Regionalstellen Leitlinien und Qualitätsstandards entwickeln und evaluieren. ZUSAMMENHALT – ENTWICKLUNG – UNTERSTÜTZUNG Wir verbinden Ombudschaft in Niedersachsen Ombudsstelle finden "Für eine starke Kinder- und Jugendhilfe." Wir als überregionale Ombudsstelle BERNI tragen zur qualitativen, einheitlichen und flächendeckenden ombudschaftlichen Beratung in Niedersachsen bei, indem wir unter Beteiligung der Regionalstellen Leitlinien und Qualitätsstandards entwickeln und evaluieren. Dabei ist uns wichtig, dass der fachliche Austausch aller Berater*innen in den niedersächsischen Ombudsstellen in Form von regelmäßigen kollegialen Fallberatungen und Netzwerktreffen gesichert wird. Hierfür steuert BERNI insbesondere die juristische Expertise bei. Außerdem bieten wir die Organisation sowie Durchführung von Fortbildungen an, um dem Fortbildungsbedarf der Ombudspersonen nachzukommen. Unser aktuelles Angebot finden Sie hier . Überdies sind wir in Kooperation mit dem ISM Mainz Teil des Projektes "Evaluation der Ombudschaft in Niedersachsen auf Grundlage der statistischen Auswertung" , um die ombudschaftliche Beratung qualitativ und zielgerichtet weiterzuentwickeln. JOIN NordOst KOBERA NOVA Finden Sie Ihre regionale Ombudsstelle Niedersachsen verfügt über ein weites Netz an ombudschaftlichen Beratungsstellen. Wir helfen Ihnen dabei, die richtige Anlaufstelle in Ihrer Nähe zu finden, damit Sie schnelle und kompetente Unterstützung erhalten. Über die Landkarte (links) finden Sie den Landkreis Ihres fallzuständigen Jugendamtes sowie die Kontaktdaten Ihrer regionalen Ombudsstelle.Wählen Sie dazu den Standort in der entsprechenden Landkreisgruppe aus, dann werden Sie weitergeleitet. Ombudschaft für... Kinder & Jugendliche Wobei helfen die Ombudsstellen? Du bekommst bereits Jugendhilfe oder willst sie beantragen und… …fühlst dich nicht richtig verstanden? …glaubst, dir geschieht Unrecht? …suchst jemanden, der dich unabhängig beraten kann? Die Beratung ist für dich kostenlos . Deine Beschwerde wird von uns vertraulich behandelt. Wir beraten dich auch anonym . Finde deine Beratungsstelle "Die Ombudspersonen arbeiten immer im Auftrag von dir und deiner Familie. Das heißt: Wir bringen nicht unsere eigene Sichtweise ein. Wir unterstützen dich und deine Familie dabei, vom Jugendamt und den Hilfeträgern ernst genommen werden." Herausgeber: Bundesnetzwerk Ombudschaft Kinder- und Jugendhilfe Was können die Ombudsstellen für dich tun? Wenn du zu uns kommst, dann bieten wir dir folgende Beratung: Wir informieren dich über deine Rechte. Wir beraten dich, welche Möglichkeiten es gibt, sich gegen eine ungerechte Entscheidung zu wehren. Wir suchen gemeinsam mit dir nach Lösungen. Falls erforderlich, begleiten wir dich zu Terminen beim Jugendamt oder zu einem freien Träger der Jugendhilfe. Schau in das Heft "Stress mit der Jugendhilfe?" in einfacher Sprache. Eltern & Sorgeberechtigte Die Beratung ist für Sie kostenlos . Ihre Beschwerde wird von uns vertraulich behandelt. Wir beraten Sie auch anonym . Ist eine Ombudsstelle der richtige Ansprechpartner? Sie sind bei einer Ombudstelle richtig, wenn... ...Sie einen Konflikt mit dem Jugendamt oder einem Jugendhilfeträger (z. B. Familienhilfe, Wohngruppe…). Sie sind sich unsicher, ob Sie bei uns richtig sind? Die regionalen Ombusstellen können das in einem ersten gemeinsamen Gespräch klären! Finden Sie Ihre Beratungsstelle Was können die Ombudsstellen für Sie tun? Sie erhalten bei uns folgende Beratung: Wir informieren Sie über ihre Rechte. Wir sprechen mit Ihnen über konkrete Anliegen. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte. Fachkräfte Auch Sie als Fachkraft unterstützen wir in Ihrer Arbeit. Wenn Sie als pädagogische Fachkraft der Kinder- und Jugendhilfe mit den jungen Menschen und deren Familien arbeiten oder diese in einem Konflikt mit Dritten im Kontext der Jugendhilfe stehen, können auch Sie sich auf deren Wunsch hin und in deren Namen selbstverständlich an die regionalen Ombudsstellen wenden. Sie wünschen fachliche Informationen zur ombudschaftlichen Beratung nach dem § 9a SGB VIII und den Besonderheiten der niedersächsischen Ombudschaft. Wenden Sie sich hier an uns. Bleiben Sie auf dem Laufenden. Aktuelles Veranstaltungen & Termine Unsere Ombudsstellen sind keine externen Beschwerdestellen. Unsere überregionale Ombudsstelle ist keine externen Beschwerdestelle im Sinne des § 45 Abs. 2 Nr. 4 im SGB VIII . Die Arbeit einer externen Beschwerdestelle erfordert andere Ansätze, Methoden und strukturelle Voraussetzungen als ombudschaftliche Beratung nach § 9a SGB VIII . Gerne verweisen wir an dieser Stelle auf das Positionspapier Bundesnetzwerk Ombudschaft. Positionspapier BNO Sind Sie an weitergehendem Austausch interessiert, stehen wir gerne zur Verfügung!









