Evaluation der niedersächsischen Ombudsstelle
- maren094
- 20. Jan.
- 2 Min. Lesezeit
die in § 16 g AG SGB VIII verankerte niedersächsische Ombudsstruktur ist seit über einem
Jahr in der praktischen Umsetzung und wird evaluiert.
Die Evaluation für den Zeitraum vom 1. Mai 2024 - 30. April 2025 hat gezeigt, dass Om-
budschaft schon im ersten Jahr in der flächendeckenden Umsetzung in Niedersachsen an-
gekommen ist. So gab es bereits Inanspruchnahmen ombudschaftlicher Beratung in allen
Landkreisen und kreisfreien Städten in Niedersachsen.
Grundsätzlich zielt die Evaluation auf die Frage ab, ob Anzahl und Ausstattung der geför-
derten Ombudsstellen bedarfsgerecht sind. Außerdem sind Fragen der Qualität ombud-
schaftlicher Beratung relevant.
Um Einschätzungen aus der Perspektive von Trägern der öffentlichen und freien Kinder-
und Jugendhilfe gewinnen zu können, bin ich auf Ihre Unterstützung angewiesen. Deshalb
möchte ich von Ihnen erfahren, wie Sie das Thema Ombudschaft einschätzen, wie Sie die
Arbeit der niedersächsischen Ombudsstellen erleben und bewerten und was Ihnen hin-
sichtlich der Weiterentwicklung von Ombudschaft wichtig ist.
Zielgruppe der Befragung sind Leitungskräfte von Trägern der öffentlichen und freien Kin-
der- und Jugendhilfe in Niedersachsen sowie all diejenigen Fachkräfte in Ihrer Institu-
tion, die bereits fallbezogene Kontakte zu niedersächsischen Ombudsstellen hatten.
Hier geht es zur Befragung:
Für Leitungskräfte:
Für Fachkräfte, die fallbezogen Kontakt zu einer Ombudsstelle hatten:
Die Beantwortung des Fragebogens dauert etwa 10-15 Minuten.
Sie haben die Möglichkeit, bis zum 26.01.2026 an der Umfrage teilzunehmen.
Die Befragung findet im Rahmen der Evaluation durch das Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz (ism gGmbH) und somit im Auftrag des niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung statt. Die Ergebnisse werden in zusammengefasster Form in einem Bericht veröffentlicht. Es erfolgt keine institutionenbe-zogene Auswertung.
Hier können Sie das Originalschreiben des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung einsehen.
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