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Unsere Berater:innen

Die Mitarbeiter:innen in der Geschäftsstelle in Hannover nehmen alle Aufgaben einer überregionalen Ombudsstelle wahr.

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von links nach rechts:

Frank Dorsch-Irslinger, Agnieszka Bundies, Christiane Doering.

Agnieszka Bundies

Juristin, Verfahrensbeistand, Umgangspflegerin

Frau Bundies hat mehrere Jahre als Vormund, Verfahrensbeistand und Umgangspflegerin gearbeitet.

Christiane Doering

Bürokauffrau

Frau Doering ist für alle unsere Verwaltungstätigkeiten zuständig.

Frank Dorsch-Irslinger

Dipl. Sozialarbeiter, systemischer Berater und Familientherapeut

Herrr Dorsch-Irslinger verfügt über langjährige Erfahrungen in verschiedenen Feldern der Jugendhilfe. Er ist seit 2017 in der ombudschaftlichen Arbeit tätig.

Das Team

Die Mitglieder

Der amtierende Vorstand setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:

Der Vorstand

Alfred Jänicke

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Vorsitzender Kinderschutzbund, OV Aurich

Susanne Harneid

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Dipl. Soz. Pädagogin, Jugendhilfe Uelzen, Mitglied im Jugendhilfeausschuss Lüchow-Dannenberg, Jugendberufsagentur Lüchow-Dannenberg

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Der Vorstand

Der Vorstand

Ausführliche Informationen zum Trägerverein BerNi e. V. gibt es hier..."

Die Beratungs- und Ombudsstelle für Kinder- und Jugendhilfe e.V. (BerNi) wurde im August 2011 gegründet. BerNi setzt sich seither für eine offensive, bedarfsgerechte und insbesondere gesetzmäßige Kinder- und Jugendhilfe in Niedersachsen ein und ist ordentliches Mitglied im Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe e. V.

 

Im Jahr 2017 wurde der Verein vom Niedersächsischen Landesjugendamt als Freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe anerkannt. Seit August 2023 nimmt der Verein die Aufgaben der überregionalen Ombudsstelle in Niedersachsen wahr.

Der Verein arbeitet seit seiner Gründung unabhängig von den Interessen der öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe in Niedersachsen.

Zu Sicherung der Unabhängigkeit gibt es im Verein zwei Arten der Mitgliedschaft:

  • Stimmberechtigte Mitglieder des Vereins können nur natürliche Personen werden.

  • Juristische Personen - wie Jugendhilfeträger, die als hilfeerbringende Organisationen tätig sind - können nur Fördermitglieder ohne Stimmberechtigung in Vereinsangelegenheiten werden.

Wenn Sie Mitglied werden wollen, können Sie sich hier ein Beitrittsformular herunterladen.

Der Verein

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