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Hilfe & Orientierung

Häufige Fragen

Wir unterstützen Kinder, Jugendliche und deren Familien bei Konflikten mit der Kinder- und Jugendhilfe. Hier gibt es Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Ihre Rechte und Möglichkeiten.

In Niedersachsen gibt es kein Widerspruchsverfahren.

Stattdessen kann gegen die Bescheide des Jugendamtes direkt eine Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben werden. Darüber muss das Jugendamt in dem Bescheid unter dem Punkt Rechtsbehelfsbelehrung informieren. In vielen Fällen kann auch ein Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X direkt beim Jugendamt gestellt werden. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an uns.

Besonderheit in Niedersachsen
Bundesnetzwerk Ombudschaft FAQ

Für allgemeine Fragen zur Kinder- und Jugendhilfe bundesweit empfehlen wir das umfangreiche FAQ des Bundesnetzwerks Ombudschaft.

BNO-Website

Antworten auf Ihre Fragen

  • Die Ombudsstellen sorgen für einen Machtausgleich zwischen den Fachkräften der Jugendhilfe, den jungen Menschen und deren Familien in der Jugendhilfe. Viele Fragen wiederholen sich und sind bundesweit relevant. Vielleicht finden Sie bereits erste Antworten auf der Website des Bundesnetzwerk Ombudschaft.

    Häufige Fragen an Ombudsstellen
  • Widerspruch wagen! - Kampagne gegen die rechtswidrige Befristung von Hilfen

    Jugendämter sind dazu verpflichtet sicherzustellen, dass geleistete Hilfen zur Erziehung "notwendig" und "geeignet" sind. Es ist die Pflicht des öffentlichen Trägers die erbrachte Hilfe regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf zu verändern oder zu beenden. Eine Hilfe zu befristen und nach dem Ablauf dieser Frist automatisch zu beenden ist rechtswidrig.

    Dennoch erleben viele junge Menschen und Familien, dass ihre Leistungen befristet sind. Das Bundesnetzwerk Ombudschaft hat dieses Problem genauer unter die Lupe genommen. In ihrem Informationspapier zur Kampagne wird erklärt, warum Befristungen unzulässig sind. 

     

     

     

    In Niedersachsen gibt es kein Widerspruchsverfahren in dem Jugendhilferecht (s. FAQ). Sollten Sie gegen die Befristung in Ihrem Hilfebescheid vorgehen wollen, wenden Sie sich an uns oder eine regionale Ombudsstelle.

    Hier kommen Sie zur Kampagne des BNOOmbudsstelle finden
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Jeder Fall ist individuell.

Unsere Berater*innen nehmen sich Zeit für Ihre persönliche Situation – vertraulich und unabhängig.

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Ihre Daten werden verschlüsselt

und absolut vertraulich behandelt.

Wir sind als überregionale Ombudsstelle keinem Versorgungsbereich zugeordnet.

Für Ratsuchende heißt das:

Schauen Sie bitte in der Karte nach Ihrer regionalen Ombudsstelle und wenden Sie sich zunächst an die Ansprechpartner:innen vor Ort.

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