
Wir als überregionale Ombudsstelle BERNI tragen zur qualitativen, einheitlichen und flächendeckenden ombudschaftlichen Beratung in Niedersachsen bei, indem wir unter Beteiligung der Regionalstellen Leitlinien und Qualitätsstandards entwickeln und evaluieren. Dabei ist uns wichtig, dass der fachliche Austausch aller Berater*innen in den niedersächsischen Ombudsstellen in Form von regelmäßigen kollegialen Fallberatungen und Netzwerktreffen gesichert wird. Hierfür steuert BERNI insbesondere die juristische Expertise bei. Außerdem bieten wir die Organisation sowie Durchführung von Fortbildungen an, um dem Fortbildungsbedarf der Ombudspersonen nachzukommen.
Unser aktuelles Angebot finden Sie hier.
Überdies sind wir in Kooperation mit dem ISM Mainz Teil des Projektes "Evaluation der Ombudschaft in Niedersachsen auf Grundlage der statistischen Auswertung", um die ombudschaftliche Beratung qualitativ und zielgerichtet weiterzuentwickeln.
Finde deine regionale Ombudsstelle
Niedersachsen verfügt über ein weites Netz an ombudschaftlichen Beratungsstellen. Wir helfen dabei, die richtige Anlaufstelle in Deiner Nähe zu finden, damit Du schnelle und kompetente Unterstützung erhälst.
Über die Landkarte (links) findst Du den Landkreis Deines fallzuständigen Jugendamtes sowie die Kontaktdaten der jeweiligen regionalen Ombudsstelle. Wähle dazu den Standort in der entsprechenden Landkreisgruppe aus, dann wirst Du weitergeleitet.

Was ist ombudschaft?
Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe ist eine unabhängige Beratung für Kinder, junge Menschen und deren Eltern bzw. Helfersystemen, die im Konflikt mit der öffentlichen oder freien Jugenhilfe stehen.
Den Betroffenen wird Hilfe geboten, indem sie über ihre Rechte aufgeklärt werden und Unterstützung bei Entscheidungsprozessen sowie der Verwirklichung von Rechtsansprüchen erhalten.
Dadurch soll nicht nur individuell bei der Lösungsfindung geholfen werden. Der Auftrag liegt darin, die bestehenden Machtasymmetrien in der Kinder- und Jugendhilfe auszugleichen.
aufgaben der regionalen OmbudsstelleN
Die regionalen Ombudsstellen stehen Kindern, jungen Menschen sowie ihren Eltern als auch Fachkräften bei Fragen und Problemen mit der Kinder- und Jugendhilfe als unabhängige Beratungsstelle zur Seite.
Sie informieren, beraten und vermitteln auf vertraulicher Ebene, kostenlos und unabängig vom Jugendamt und Einrichtungen.
Ombudschaft für...
Wobei helfen die Ombudsstellen?
Du bekommst bereits Jugendhilfe oder willst sie beantragen und…
...fühlst Dich nicht richtig verstanden?
...glaubst Dir geschieht Unrecht?
...suchst jemanden, der Dich unabhängig beraten kann?
Was können die Ombudsstellen für dich tun?
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Du kannst Dich über Deine Rechte aufgeklären lassen.
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Ihr könnt Möglichkeiten erarbeiten, wie Du Dich gegen eine ungerechte Entscheidung wehren kannst.
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Es wird gemeinsam nach einer Lösung für Dich gesucht.
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Falls erforderlich, kann Dich Deine Ombudsperson zu Terminen mit dem Jugendamt oder einem freien Träger der Jugendhilfe begleiten.
Die Beratung ist für Dich kostenlos.
Deine Beschwerde wird von uns vertraulich behandelt.
Wir beraten auch anonym.
Hast Du noch Fragen? Dann schau mal hier!
"Die Ombudspersonen arbeiten immer im Auftrag von dir und deiner Familie. Das heißt: Wir bringen nicht unsere eigene Sichtweise ein. Wir unterstützen dich und deine Familie dabei, vom Jugendamt und den Hilfeträgern ernst genommen werden."
Herausgeber: Bundesnetzwerk Ombudschaft Kinder- und Jugendhilfe

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Ist eine Ombudsstelle der richtige Ansprechpartner?
Sie sind bei einer Ombudstelle richtig, wenn...
...Sie einen Konflikt mit dem Jugendamt oder einem Jugendhilfeträger (z. B. Familienhilfe, Wohngruppe…) haben.
Die Beratung ist für Sie kostenlos.
Ihre Beschwerde wird von uns vertraulich behandelt.
Wir beraten auch anonym.
Sie sind sich noch unsicher, ob Sie bei uns richtig sind?
Gerne klären wir Sie in einem ersten gemeinsamen Gespräch auf!
Was können die Ombudsstellen für Sie tun?
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Wir informieren Sie über ihre Rechte.
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Wir sprechen mit Ihnen über konkrete Anliegen.
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Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.
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Auch Sie als Fachkraft unterstützen wir in Ihrer Arbeit!
Wenn Sie als pädagogische Fachkraft der Kinder- und Jugendhilfe mit den jungen Menschen und deren Familien arbeiten oder diese in einem Konflikt mit Dritten im Kontext der Jugendhilfe stehen, können auch Sie sich auf deren Wunsch hin und in deren Namen selbstverständlich an die regionalen Ombudsstellen wenden.
Sie wünschen fachliche Informationen zur ombudschaftlichen Beratung nach dem § 9a SGB VIII und den Besonderheiten der niedersächsischen Ombudschaft. Wenden Sie sich gerne an uns.
Bleiben Sie auf dem Laufenden!
Ombudsstellen in Niedersachsensind keine externen Beschwerdestellen!
Unsere Ombudsstellen sind keine externen Beschwerdestelle i.S.d. § 45 Abs. 2 Nr. 4 SGB VIII. Die Arbeit einer externen Beschwerdestelle erfordert andere Ansätze, Methoden und strukturelle Voraussetzungen als ombudschaftliche Beratung nach § 9a SGB VIII.
An dieser Stelle verweisen wir nochmal auf das Positionspapier des Bundesnetzwerks Ombudschaft.
Forschungs- und Transferprojekt "Komplexe Hilfen"
Das Forschungsprojekt der evangelischen Hochschule Berlin möchte zur Verbesserung von Jugendhilfeleistungen, insbesondere durch weniger Abbrüche, beitragen. Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe können sich in komplexen Fällen dort für eine Beratung melden.
Säulen des Projekts:
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Unterstützung durch Fachkräfteberatung in komplexen Fällen
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Netzwerkpartner werden, um Unterstützungsnetzwerk auszuweiten
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Berichterstattung über „Kinder und Jugendliche mit komplexem Hilfebedarf“
Ablauf der Beratung (Projekt):
Sie können eine Anfrage per Mail an info@komplexehilfen.de senden. In der Regel findet eine Erstberatung innerhalb von 3-5 Tagen statt.
Für die Auftragsklärung ist zunächst ein telefonisches Erstgespräch erforderlich. Dieses dauert bis zu 20 Minuten und wird von der beratenden Person durchgeführt. Dabei wird individuell entschieden, ob der Fall durch einen Falleinbringungsbogen vorstrukturiert oder beim Termin frei berichtet wird. Außerdem wird gemeinsam überlegt, wer bei der Erstberatung mit dabei sein sollte.
Der nächste Schritt erfolgt im Rahmen einer zweistündigen Online-Beratung, die bei Bedarf um 30 Minuten verlängert werden kann. Die Beratung kann allein oder zu zweit durchgeführt werden.
Wichtig: Bei dem Erstgespräch entstehen keine Kosten, weitere Gespräche werden berechnet.
Der erste Schwerpunkt liegt immer auf dem Fallverstehen. Der zweite kann entweder darauf gelegt werden, die Haltekräfte im bestehenden System zu stärken oder ein alternatives Setting zu konstruieren.
Die Entscheidung treffen die zu beratenden Einrichtungen.
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