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- Wichtige Informationen für alle Ratsuchenden im Versorgungsbereich Nord-Ost-Niedersachsen:
Im Versorgungsbereich hat der bisherige Träger Caritasverband Bremen Nord, Osterholz, Cuxhaven die Trägerschaft der Ombudsstelle zum 31.03.2026 abgegeben. Für die Nachfolge hat der Verein Ombudschaft Nord-West Niedersachsen e.V. nach einem Auswahlverfahren den Zuschlag für die Übernahme der Trägerschaft der bislang in Osterholz ansässigen Ombudsstelle erhalten. Leider ließ sich ein nahtloser Übergang der Ombudsstelle nicht realisieren, sodass für den Bereich Nord-Ost-Niedersachsen aktuell keine Ombudsstelle zur Verfügung steht. Da die übrigen Ombudsstellen derzeit ausgelastet sind, ist eine kurzfristige Bearbeitung Ihrer Beratungsanfrage momentan nicht möglich. Der Verein Ombudschaft Nord-West Niedersachsen arbeitet mit Hochdruck daran, diese äußerst missliche Situation schnellstmöglich zu beenden. Derzeit kann seitens des Trägers kein Termin für eine Wiedereröffnung benannt werden. Bis dahin senden Sie uns trotzdem gern Ihre Anfrage per eMail oder telefonisch. Ihre Anfragen werden an den Träger weitergeleitet. Der Verein Ombudschaft Nord-West Niedersachsen meldet sich bei Ihnen zurück, auch wenn es zu Verzögerungen kommt. Ihr BERNI-Team.
- Evaluation der niedersächsischen Ombudsstelle
die in § 16 g AG SGB VIII verankerte niedersächsische Ombudsstruktur ist seit über einem Jahr in der praktischen Umsetzung und wird evaluiert. Die Evaluation für den Zeitraum vom 1. Mai 2024 - 30. April 2025 hat gezeigt, dass Om- budschaft schon im ersten Jahr in der flächendeckenden Umsetzung in Niedersachsen an- gekommen ist. So gab es bereits Inanspruchnahmen ombudschaftlicher Beratung in allen Landkreisen und kreisfreien Städten in Niedersachsen. Grundsätzlich zielt die Evaluation auf die Frage ab, ob Anzahl und Ausstattung der geför- derten Ombudsstellen bedarfsgerecht sind. Außerdem sind Fragen der Qualität ombud- schaftlicher Beratung relevant. Um Einschätzungen aus der Perspektive von Trägern der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe gewinnen zu können, bin ich auf Ihre Unterstützung angewiesen. Deshalb möchte ich von Ihnen erfahren, wie Sie das Thema Ombudschaft einschätzen, wie Sie die Arbeit der niedersächsischen Ombudsstellen erleben und bewerten und was Ihnen hin- sichtlich der Weiterentwicklung von Ombudschaft wichtig ist. Zielgruppe der Befragung sind Leitungskräfte von Trägern der öffentlichen und freien Kin- der- und Jugendhilfe in Niedersachsen sowie all diejenigen Fachkräfte in Ihrer Institu- tion, die bereits fallbezogene Kontakte zu niedersächsischen Ombudsstellen hatten. Hier geht es zur Befragung: Für Leitungskräfte : https://www.befragung-ombudschaft-ni-leitung.de/ Für Fachkräfte , die fallbezogen Kontakt zu einer Ombudsstelle hatten: https://www.befragung-ombudschaft-ni-fall.de/ Die Beantwortung des Fragebogens dauert etwa 10-15 Minuten. Sie haben die Möglichkeit, bis zum 26.01.2026 an der Umfrage teilzunehmen. Die Befragung findet im Rahmen der Evaluation durch das Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz (ism gGmbH) und somit im Auftrag des niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung statt. Die Ergebnisse werden in zusammengefasster Form in einem Bericht veröffentlicht. Es erfolgt keine institutionenbe-zogene Auswertung. Hier können Sie das Originalschreiben des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung einsehen.
- Abschaffung des Kostenbeitrags für junge Menschen in stationären Hilfen - Gesetz und Praxis
Seit dem 1.1.2023 gelten die neuen Regelungen zu den Kostenbeiträgen für junge Menschen in stationären Hilfen. Die Abschaffung der Kostenbeiträge ist sehr viel weiter erfolgt als nur für die bisherigen max. 25% aus Einkommen. Es sind auch bestimmte Leistungen betroffen, die bisher vielfach als "zweckgleiche Leistungen" vollständig eingezogen wurden. Einige Jugendämter haben bereits von sich aus reagiert. Es empfiehlt sich aber im Einzelfall die Gesetzesänderung selbst nachzulesen. Hier finden Sie dazu eine übersichtliche Gegenüberstellung des DIJuF des alten Gesetzestextes mit der neuen Fassung. Wie läuft es in der Praxis? Wer gedacht hat, dass das leidige Thema Kostenbeiträge von jungen Menschen in der stationären Jugendhilfe mit seiner Abschaffung zum 1.1.2023 nun beendet ist, hat sich getäuscht. Einige Jugendämter suchen kreativ Wege an das Geld der jungen Menschen zu kommen. So erklären manche Jugendämter fälschlicher Weise Zahlungen im Rahmen eines freiwilligen sozialen Jahres zu „zweckgleichen Leistungen“. Oder es wird entgegen der Rechtslage behauptet, dass aufgrund des Einkommens das seit 1.1.2023 dem jungen Menschen vollständig belassen werden muss, kein Anspruch mehr auf Taschengeld bestehe. Die Summen, die dabei eingezogen werden können sind für den Kommunalhaushalt unerheblich. Sie stehen in keinem Verhältnis zu dem Schaden der für eine gelingende Jugendhilfe, das Vertrauen und auch das Selbstwertgefühl der jungen Menschen angerichtet werden kann. Sollte es Probleme hinsichtlich der Heranziehung zu den Kosten geben, sind wir gerne bereit zu beraten und zu unterstützen. Zu diesem Thema hat das DIJuF am 20.02.2023 ein informatives Rechtsgutachten veröffentlicht, dem Sie auch die Notwendigen Informationen entnehmen können. Zum Rechtsgutachten







