
Hilfe & Orientierung
Häufige Fragen
Wir unterstützen Kinder, Jugendliche und deren Familien bei Konflikten mit der Jugendhilfe.
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Ihre Rechte und Möglichkeiten.
Besonderheit in Niedersachsen
Wichtig für Ihren Fall: In Niedersachsen gibt es kein Widerspruchsverfahren gegen Bescheide des Jugendamtes. Stattdessen kann ein Überprüfungsantrag nach §44 SGB X gestellt werden. Wir beraten Sie gerne zum genauen Vorgehen.
Antworten auf Ihre Fragen
Widerspruch wagen
Eine Kapagne des Bundesnetzwerk Ombudschaft gegen rechtswidrige Befristung von Hilfen
Jugendämter sind dazu verpflichtet sicherzustellen, dass geleistete Hilfen zur Erziehung "notwendig" und "geeignet" sind. Es ist die Pflicht des öffentlichen Trägers die erbrachte Hilfe regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf zu verändern oder zu beenden. Eine Hilfe zu befristen und nach dem Ablauf dieser Frist automatisch zu beenden ist rechtswidrig.
Dennoch erleben viele junge Menschen und Familien, dass ihre Leistungen befristet sind. Das Bundesnetzwerk Ombudschaft hat dieses Problem genauer unter die Lupe genommen. In ihrem Informationspapier zur Kampagne wird erklärt, warum Befristungen unzulässig sind und wie Widerspruch eingelegt werden kann.
En tant que service de médiation interrégional, nous ne sommes rattachés à aucun secteur de soins.
Pour les personnes en quête de conseils, cela signifie
Veuillez consulter la carte pour trouver votre service de médiation régional et vous adresser d'abord aux interlocuteurs/trices sur place.
