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Hilfe & Orientierung

Häufige Fragen

Wir unterstützen Kinder, Jugendliche und deren Familien bei Konflikten mit der Jugendhilfe.

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Ihre Rechte und Möglichkeiten.

Besonderheit in Niedersachsen

Wichtig für Ihren Fall: In Niedersachsen gibt es kein Widerspruchsverfahren gegen Bescheide des Jugendamtes. Stattdessen kann ein Überprüfungsantrag nach §44 SGB X gestellt werden. Wir beraten Sie gerne zum genauen Vorgehen.

External Link

Bundesnetzwerk Ombudschaft FAQ

Für allgemeinere Fragen zur Kinder- und Jugendhilfe in ganz Deutschland empfehlen wir das umfangreiche FAQ des Bundesnetzwerks.

Zur Webseite

Antworten auf Ihre Fragen

  • Die Ombudsstellen sorgen für einen Machtausgleich zwischen den Fachkräften der Jugendhilfe, den jungen Menschen und deren Familien in der Jugendhilfe. Einige Fragen stellen sich immer wieder, vielleicht finden Sie schon erste Antworten auf den Seiten des Bundesnetzwerk Ombudschaft.

    Häufige Fragen an Ombudsstellen
  • Widerspruch wagen

    Eine Kapagne des Bundesnetzwerk Ombudschaft gegen rechtswidrige Befristung von Hilfen

    Jugendämter sind dazu verpflichtet sicherzustellen, dass geleistete Hilfen zur Erziehung "notwendig" und "geeignet" sind. Es ist die Pflicht des öffentlichen Trägers die erbrachte Hilfe regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf zu verändern oder zu beenden. Eine Hilfe zu befristen und nach dem Ablauf dieser Frist automatisch zu beenden ist rechtswidrig.

    Dennoch erleben viele junge Menschen und Familien, dass ihre Leistungen befristet sind. Das Bundesnetzwerk Ombudschaft hat dieses Problem genauer unter die Lupe genommen. In ihrem Informationspapier zur Kampagne wird erklärt, warum Befristungen unzulässig sind und wie Widerspruch eingelegt werden kann.

    Kampagne des BNO
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En tant que service de médiation interrégional, nous ne sommes rattachés à aucun secteur de soins.

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