
Hilfe & Orientierung
Häufige Fragen
Wir unterstützen Kinder, Jugendliche und deren Familien bei Konflikten mit der Jugendhilfe.
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Ihre Rechte und Möglichkeiten.
Besonderheit in Niedersachsen
Wichtig für Ihren Fall: In Niedersachsen gibt es kein Widerspruchsverfahren gegen Bescheide des Jugendamtes. Stattdessen kann ein Überprüfungsantrag nach §44 SGB X gestellt werden. Wir beraten Sie gerne zum genauen Vorgehen.
Antworten auf Ihre Fragen
Widerspruch wagen
Eine Kapagne des Bundesnetzwerk Ombudschaft gegen rechtswidrige Befristung von Hilfen
Jugendämter sind dazu verpflichtet sicherzustellen, dass geleistete Hilfen zur Erziehung "notwendig" und "geeignet" sind. Es ist die Pflicht des öffentlichen Trägers die erbrachte Hilfe regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf zu verändern oder zu beenden. Eine Hilfe zu befristen und nach dem Ablauf dieser Frist automatisch zu beenden ist rechtswidrig.
Dennoch erleben viele junge Menschen und Familien, dass ihre Leistungen befristet sind. Das Bundesnetzwerk Ombudschaft hat dieses Problem genauer unter die Lupe genommen. In ihrem Informationspapier zur Kampagne wird erklärt, warum Befristungen unzulässig sind und wie Widerspruch eingelegt werden kann.
As a supra-regional ombudsman's office, we are not assigned to any care area.
For those seeking advice this means:
Please look on the map for your regional ombudsman's office and first contact the local contact person.
