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Jurisprudence & contributions

Widerspruch wagen

Eine Kapagne des Bundesnetzwerk Ombudschaft gegen rechtswidrige Befristung von Hilfen

Jugendämter sind dazu verpflichtet sicherzustellen, dass geleistete Hilfen zur Erziehung "notwendig" und "geeignet" sind. Es ist die Pflicht des öffentlichen Trägers die erbrachte Hilfe regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf zu verändern oder zu beenden. Eine Hilfe zu befristen und nach dem Ablauf dieser Frist automatisch zu beenden ist rechtswidrig.

Dennoch erleben viele junge Menschen und Familien, dass ihre Leistungen befristet sind. Das Bundesnetzwerk Ombudschaft hat dieses Problem genauer unter die Lupe genommen. In ihrem Informationspapier zur Kapagne wird erklärt, warum Befristungen unzulässig sind und wie Widerspruch eingelegt werden kann.

Achtung

In Niedersachsen gibt es kein Widerspruchsverfahren. Stattdessen kann ein Überprüfungsantrag nach §44 SGB X gestellt werden. Hierbei kann die Ombudschaft Niedersachsen dich unterstützen! Kontaktiere uns hier

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