Rechtsansprüche in der Kinder- und Jugendhilfe erkennen und durchsetzen
Datum und Uhrzeit werden bekanntgegeben
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Durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) von 2021 sind die Beteiligungsrechte von jungen Menschen, Eltern und Familien gestärkt worden. So wurden z.B. die Rechte junger Volljähriger genauer festgeschrieben, Rückkehrmöglichkeit in Jugendhilfe und Nachbetreuung nach Beendigung der Hilfe.
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About the event
Die Fortbildung 2022 wurde so stark nachgefragt, dass leider nicht allen ein Platz angeboten werden konnte. Das dadurch deutlich gewordene Interesse werden wir aber, zum Anlass nehmen nach den Sommerferien weitere Veranstaltungen zu verschiedenen Schwerpunktthemen anzubieten.
Rechtsansprüche im SGB VIII nach den Neuerungen durch das KJSG
Durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) sind 2021 die Beteiligungsrechte von jungen Menschen, Eltern und Familien gestärkt worden (§§ 8 Abs. 4, 10a Abs. 1, 36 Abs. 1, 41a Abs. 1, 42 Abs. 2 und Abs. 3 SGB VIII).
So wurden z.B. die Rechte junger Volljähriger genauer festgeschrieben. Die Rückkehrmöglichkeit in die Jugendhilfe und die durch den Jugendhilfeträger zu
initiierende Nachbetreuung der jungen Menschen nach Beendigung der Hilfe sind nun im KJSG verankert (§ 41a SGB VIII).
Wie zeigt sich das in der Praxis?
- Wer hat wann welchen Anspruch aus dem SGB VIII ?
- Welche individuellen Rechtsansprüche gibt es in den Bereichen ambulante und stationäre Hilfen nach dem SGB VIII ?
- Wie kann ich den jeweiligen Bedarf des jungen Menschen feststellen und durchsetzen?
- Was sind Voraussetzungen und Bedarfe für eine Hilfe in diesen Bereichen?
- Verselbständigung mit Volljährigkeit, Übergangsplanung, Rückkehroption
- Altersgrenzen bei jungen Volljährigen - Was bedeutet „Leaving Care“, ist
- Hilfe von 3 Monaten nach Beendigung der stationären Hilfe ausreichend?
- Wie muss die Übergangsplanung erfolgen
Neben einem Blick auf die Grundsätze des Verwaltungsverfahrens gehen wir in dieser Veranstaltung auf den § 35a und §§ 41f SGB VIII besonders ein.